Bücher lesen kostenlos Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

bücherei münchen Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe






Paperback : 324 pages

ISBN-10 : 3689263854

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Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK): Unterrichtung im Bewachungsgewerbe. Neuauflage unter Berücksichtigung des neuen Rahmenplans für die Sachkundeprüfung und des neuen Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften; DIHK-Verlag (ISBN: 978-3-943043-87-7)

Sachkundeprüfung nach §34a GewO. Herzlich Willkommen im Informationsportal zur Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe nach §34a Gewerbeordnung!

Seit 2003 und ergänzt seit dem 01. Dezember 2016 ist für die direkte Ausübung folgender Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich.

Die Sachkundeprüfung §34a GewO für das Bewachungsgewerbe ist in vielen Aufgabengebieten im Sicherheitsgewerbe notwendig. Vor allem, wenn man sich in der Sicherheitsbranche selbstständig machen und ein eigenes Sicherheitsunternehmen gründen möchte, kommt man um die Sachkundeprüfung nicht herum.

Jeder Unternehmer oder Angestellte im Bewachungsgewerbe muss vor Beginn seiner Tätigkeit die Sachkundeprüfung nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) erfolgreich bei der IHK absolviert haben, wenn er eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben möchte. Hier erfahren Sie mehr.

Prüfungsfragen für die Sachkundeprüfung nach §34a GewO. Auf erhalten Sie 3.500 Prüfungsfragen + Lernhilfen. Unser Mentoren arbeiten stetig an der Richtigkeit der Fragen.

Im Rahmenstoffplan finden Sie die Inhalte, die in der Prüfung abgefragt werden. Wie Sie sich diese Inhalte aneignen, ist Ihnen überlassen – es hat jedoch erfahrungsgemäß für viele Teilnehmer die Erfolgsaussichten verbessert, zuvor an einem Vorbereitungskurs teilzunehmen.

§ 34a der Gewerbeordnung macht die Erteilung der Erlaubnis für die Ausübung des Bewachungsgewerbes davon abhängig, dass zuvor eine Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe bestanden wurde. Zuständig für die Abnahme der Sachkundeprüfung und der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe sowie die Ausstellung der entsprechenden Nachweise sind die Industrie- und Handelskammern.

Seit Januar 2003 ist die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung für folgende Bewachungstätigkeiten nachzuweisen: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich)